Brandschutz- Brandschutzbeauftragter - Berlin & Brandenburg

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann von der Bauaufsicht oder von der Versicherung gefordert werden. Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für den Schutz aller Personen zu sorgen, die sich regelmäßig oder temporär im Unternehmen aufhalten. Wir beraten und unterstützen unsere Kunden in allen Fragen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes.

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
IM ÜBERBLICK

  • Brandschutzbegehungen
  • Beratung von Ausstattung
  • Mitwirken zu möglichen Investitionsentscheidungen
  • Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Brandschutzhelfer Schulung
  • Evakuierungsübungen

LEISTUNGEN
IM FACHBEREICH
BRANDSCHUTZ