Die Sachkunde gemäß §34a GewO ist Voraussetzung, um umfangreiche im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden. Mit unserer Vorbereitung können Teilnehmende effektiv und systematisch auf eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK hinarbeiten. Durch die Prüfung, bei der verschiedene Themen schriftlich und mündlich abgefragt werden, wird sichergestellt, dass eine Person über das notwendige fachliche und rechtliche Wissen verfügt, um eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche ausüben zu können.

SACHKUNDEIM ÜBERBLICK

  • Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Umgang mit Menschen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Waffen